Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Existenzgründung
Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
30.04.2024 | Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023 |
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber in 2023 abschließend geprüft. Es handelt... | |
29.04.2024 | Wachstumschancengesetz in Kraft: Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsbau kommt |
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz nun endlich in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsbau in Höhe von 5 % der Investitionskosten über einen Zeitraum von 6 Jahren und... | |
25.04.2024 | Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetreiber, der einen großen Teil seiner... | |