Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Existenzgründung
Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
18.04.2024 | Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar |
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit... | |
15.04.2024 | Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung |
Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken. Denn mit der sogenannten Zusammenveranlagung kommt bei ihnen der günstige Splittingtarif wie bei allen anderen Ehen und eingetragenen... | |
11.04.2024 | Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen |
Sächsisches Finanzgericht entscheidet über Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. Dies hat das Sächsische... | |